3. Kletterregeln und Haftung
3.1. Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt, die jeder Besucher und/oder Benutzer der Kletteranlage zu beachten hat.
Durch die Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse sowie Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt. Verfügt der Benutzer oder Besucher selbst nicht über grundlegende Sicherungskenntnisse, sichert er ausdrücklich zu, dass er die Kletteranlage ausschließlich zum Klettern benutzt und sich selbst nicht zum Sichern zur Verfügung stellt und er sichert weiter zu auch keine Personen zu sichern.
Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schaden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Sektion Heilbronn, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. Schadensersatzansprüche gegen den Träger, sowie gegen dessen Beauftragte, sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflicht-versicherung beschränkt.
3.2. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten, insbesondere dort nicht abgelegt werden und sind jederzeit entsprechend zu beaufsichtigen.
3.3. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
3.4. Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich.
3.5. Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen, während die Route beklettert wird, nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt, in eine schon besetzte Route einzusteigen. Dies gilt auch, wenn eine bereits besetzte Route kreuzt. Im Vorstieg ist ein direktes Einbinden mit einem entsprechenden/anerkannten Einbindeknoten zu nutzen, kein Karabiner.
3.6. Die verwendeten Seile müssen mindestens 50 Meter lang sein.
3.7. In die Karabiner, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden.
3.8. Ein Umlenken hat grundsätzlich an der dafür vorgesehenen Umlenkung am Ende der Route und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen.
3.9. Im Außenbereich darf ausschließlich mit einer Bandschlinge am Geländer und zwei gegenläufig eingehängten Schraubkarabinern umgelenkt werden.
3.10. Das Klettern im Toprope ist nur mit zwei gegenläufig eingehängten Karabinern (Schraubkarabiner, Safebiner) oder direkt eingebunden beim Kletternden erlaubt. Beim Klettern im Toprope (d.h. das Seil ist ausschließlich im Umlenkpunkt eingehängt) oder Nachstieg (d. h. das Seil ist in alle Zwischensicherungen eingehängt) ist, sofern die Umlenkung nicht bereits aus zwei Umlenkkarabinern besteht, zusätzlich zur Umlenkung mindestens eine weitere Expressschlinge mit Karabinern einzuhängen. In den überhängenden Bereichen darf nicht Toprope geklettert werden. Es darf in den überhängenden Bereichen nur dann im Nachstieg geklettert werden, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind, und der Kletterer am Seilende klettert, welches in die Zwischensicherungen eingehängt ist. Vorbereitete Toprope Routen/Seile dürfen nicht verändert werden.
3.11. Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in den speziell ausgewiesenen Boulderbereichen gestattet. Die Weichbodenmatten dürfen nur im Kletterturm benutzt werden.
3.12. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden.
3.13. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Sektion Heilbronn übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.
3.14. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, Licht etc. sind der Sektion Heilbronn e.V. unverzüglich zu melden. Kontakt: Kletterturm@dav-heilbronn.de.
3.15. Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.