Heilbronner Drei Zinnen / Kletterturm Heilbronn / DAV Heilbronn | © DAV heilbronn

Heilbronner Drei Zinnen – draußen klettern mitten in der Stadt

Du willst draußen klettern, aber nicht weit fahren? Dann sind die Heilbronner Drei Zinnen genau dein Spot!

Naturnah klettern – direkt in Heilbronn

Unsere Anlage mit Felscharakter ist ideal für alle, die das Klettern am Fels lieben – und trotzdem stadtnah aktiv sein möchten.

Der Kletterturm wurde 1992 eingeweiht und in Spritzbetontechnik gebaut. Statt angeschraubten Griffen gibt es angeformte Tritte und Griffe, die echter Felsstruktur sehr nahekommen. 2012 wurde die Anlage umfassend saniert und erstrahlt seitdem in neuem Glanz.

Heute bieten die Heilbronner Drei Zinnen vielfältige Möglichkeiten:

  • Kletterrouten von leicht (UIAA 3) bis schwer (UIAA 9-)
  • Ein kleiner Klettersteig bis zum 15 Meter hohen Podest
  • Ideale Bedingungen für Aus- und Fortbildungen
  • Platz für Gruppenaktionen, Sommerfeste oder gemeinsames Grillen

Allgemeine Infos für deinen Besuch

  • Das Tor zum Gelände hat ein Zahlenschloss.
  • Du kommst nur hinein, wenn du vorher ein Ticket online gekauft hast.
  • Nach dem Kauf bekommst du eine E-Mail.
  • In der E-Mail steht ein 5-stelliger Code.
  • Mit diesem Code öffnest du das Tor.
  • In der E-Mail findest du auch eine Anleitung zur Bedienung des Schlosses.
  • Bei der Buchung musst du ein Datum und ein Zeitfenster auswählen.
  • Gekaufte Tickets können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
  • Bei einer Kontrolle durch die Sektion musst du deinen Eintrittscode nennen.

Benutzerordnung – das gilt es zu beachten

1. Benutzungsberechtigung

1.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Die Eintrittskarte muss während der Dauer des Aufenthalts in der Kletteranlage jederzeit vorgelegt werden können. Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung.

1.2. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, welche die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Ausnahmen regelt die Ziffer 1.3. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, können auf unserer Homepage unter Heilbronner Drei Zinnen heruntergeladen werden.

1.3. Bei Gruppen hat der jeweilige Leiter/Leiterin der Gruppe dafür zu sorgen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Der/die Leiter/Leiterin einer Gruppe muss volljährig sein, es sei denn, es handelt sich um eine Veranstaltung im Auftrag einer JDAV-/DAV-Organisation und der/die Leiter/Leiterin hat mindestens das 16. Lebensjahr vollendet. Gruppen müssen bei jedem Besuch das jeweils aktuelle Formblatt „Gruppen“ vollständig ausgefüllt vorweisen können. Eine Benutzung der Kletteranlage kann nur dann erfolgen, wenn die veranstaltende Organisation für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungs-berechtigten vorweisen kann und dies im Formblatt „Gruppen“ bestätigt. Ausgenommen hiervon sind Gruppen der Sektion Heilbronn.

1.4. Die Kletteranlage dient ausschließlich den Zwecken des DAV Sektion Heilbronn e. V. sowie privaten Kletterzwecken. Die gewerbliche oder kommerzielle Nutzung bedarf einer besonderen schriftlichen Genehmigung durch den DAV Heilbronn e.V..

1.5. Die unbefugte Nutzung der Kletteranlage, sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung, werden mit einer erhöhten Klettergebühr in Höhe von 100,- EUR geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz sowie sofortigen Verweis von der Kletteranlage sowie Hausverbot – bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2. Benutzungszeiten

2.1. Die Kletteranlage darf nur während der festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden.

  • Außenbereich: 9:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit
  • Innenbereich: 9:00 Uhr bis 22:30 Uhr

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Homepage bekannt gegeben.

2.2. Bei Aufleuchten der Warnleuchte im Turm ist der Kletterbetrieb unverzüglich einzustellen und der Turm zu verlassen. Nach 15 Minuten erlischt die Turmbeleuchtung. Sie ist erst wieder am nächsten Tag aktivierbar.

2.3. Wer die Anlage als Letzter verlässt, muss die Turmtür und das Eingangstor abschließen.

2.4. Bei aufziehendem Gewitter und Regen ist die Outdoor-Kletteranlage u. a. wegen der akuten Gefahr durch Blitzschlag unverzüglich zu verlassen!
 

3. Kletterregeln und Haftung

3.1. Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt, die jeder Besucher und/oder Benutzer der Kletteranlage zu beachten hat.

Durch die Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse sowie Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt. Verfügt der Benutzer oder Besucher selbst nicht über grundlegende Sicherungskenntnisse, sichert er ausdrücklich zu, dass er die Kletteranlage ausschließlich zum Klettern benutzt und sich selbst nicht zum Sichern zur Verfügung stellt und er sichert weiter zu auch keine Personen zu sichern.

Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schaden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Sektion Heilbronn, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. Schadensersatzansprüche gegen den Träger, sowie gegen dessen Beauftragte, sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflicht-versicherung beschränkt.

3.2. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten, insbesondere dort nicht abgelegt werden und sind jederzeit entsprechend zu beaufsichtigen.

3.3. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.

3.4. Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich.

3.5. Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen, während die Route beklettert wird, nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt, in eine schon besetzte Route einzusteigen. Dies gilt auch, wenn eine bereits besetzte Route kreuzt. Im Vorstieg ist ein direktes Einbinden mit einem entsprechenden/anerkannten Einbindeknoten zu nutzen, kein Karabiner.

3.6. Die verwendeten Seile müssen mindestens 50 Meter lang sein.

3.7. In die Karabiner, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden.

3.8. Ein Umlenken hat grundsätzlich an der dafür vorgesehenen Umlenkung am Ende der Route und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen.

3.9. Im Außenbereich darf ausschließlich mit einer Bandschlinge am Geländer und zwei gegenläufig eingehängten Schraubkarabinern umgelenkt werden.

3.10. Das Klettern im Toprope ist nur mit zwei gegenläufig eingehängten Karabinern (Schraubkarabiner, Safebiner) oder direkt eingebunden beim Kletternden erlaubt. Beim Klettern im Toprope (d.h. das Seil ist ausschließlich im Umlenkpunkt eingehängt) oder Nachstieg (d. h. das Seil ist in alle Zwischensicherungen eingehängt) ist, sofern die Umlenkung nicht bereits aus zwei Umlenkkarabinern besteht, zusätzlich zur Umlenkung mindestens eine weitere Expressschlinge mit Karabinern einzuhängen. In den überhängenden Bereichen darf nicht Toprope geklettert werden. Es darf in den überhängenden Bereichen nur dann im Nachstieg geklettert werden, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind, und der Kletterer am Seilende klettert, welches in die Zwischensicherungen eingehängt ist. Vorbereitete Toprope Routen/Seile dürfen nicht verändert werden.

3.11. Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in den speziell ausgewiesenen Boulderbereichen gestattet. Die Weichbodenmatten dürfen nur im Kletterturm benutzt werden.

3.12. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden.

3.13. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Sektion Heilbronn übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

3.14. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, Licht etc. sind der Sektion Heilbronn e.V. unverzüglich zu melden. Kontakt: Kletterturm@dav-heilbronn.de.

3.15. Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.

4. Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit

4.1. Tritte, Griffe, Haken und Umlenkeinrichtungen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

4.2. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen sind verboten.

4.3. Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Sämtliche Abfälle sind wieder mitzunehmen.

4.4. Das Mitnehmen von Tieren in den Kletterturm ist verboten.

4.5. Fahrräder dürfen nicht mit in den Kletterturm genommen werden.

4.6. Das Rauchen ist in der gesamten Kletteranlage untersagt.

4.7. Der Gebrauch von Magnesia ist nur in Form von Chalkballs und flüssigem Chalk erlaubt.

4.8. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

4.9. Abgegebene Fundsachen und liegengebliebene Sachen werden nach Ablauf des Monats der auf den Monat der Abgabe oder des Auffindens folgt daraufhin im Fundbüro der Stadt Heilbronn, Marktplatz 7, abgegeben.

4.10. Wegen der Gefahr von Scherben dürfen im Kletterbereich keine Glasflaschen benutzt werden.

5. Hausrecht

5.1. Das Hausrecht über die Kletteranlage üben die Leitung der Kletterarena und der Vorstand des DAV Sektion Heilbronn e.V. bzw. die von ihnen Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

5.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Sektion Heilbronn, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

 

 


 

Der Vorstand
Heilbronn, den 01.07.2013

 

Wichtig für Kinderbesuche

  • Für jede minderjährige Person ist eine Einverständniserklärung notwendig.
  • Diese muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mitgebracht werden.
  • Das Formular wird automatisch in deiner Bestätigungsmail mitgeschickt.
  • Bitte fülle die Erklärung vor deinem Besuch am Turm aus und sende sie vorab per Mail an: info@dav-heilbronn.de

Einverständniserklärung (unter 14 Jahre) – PDF herunterladen

  • Für jede minderjährige Person ist eine Einverständniserklärung notwendig.
  • Diese muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mitgebracht werden.
  • Das Formular wird automatisch in deiner Bestätigungsmail mitgeschickt.
  • Bitte fülle die Erklärung vor deinem Besuch am Turm aus und sende sie vorab per Mail an: info@dav-heilbronn.de

Einverständniserklärung (ab 14 Jahre) – PDF herunterladen

Preise auf einen Blick

Tageskarte*
6 Euro
DAV Mitglieder Sektion Heilbronn
6 Euro
DAV Mitglieder Extern
12 Euro
Nichtmitglieder
Jahreskarte*
60 Euro
DAV Mitglieder Sektion Heilbronn
60 Euro
DAV Mitglieder Extern
120 Euro
Nichtmitglieder
Gruppenkarte* **
50 Euro
DAV Mitglieder Sektion Heilbronn
50 Euro
DAV Mitglieder Extern
50 Euro
Nichtmitglieder

*Je ein Kind/Jugendlicher unter 15 Jahren ist frei in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen. ** Maximal 10 Personen.



Kontakt

lächelnder Mann mit Brille und kurzen roten Haaren in einem schwarzen T-Shirt | © DAVhn

Marc Volzer

Kletterturmwart
07131 679933

Öffnungszeiten & Anfahrt

Viehweide 17
74080 Heilbronn

Außenbereich
9:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit
Innenbereich
9:00 Uhr bis 22:30 Uhr