Turmordnung
Benutzungsordnung der Kletteranlage der DAV Sektion Heilbronn
für das Klettern an der Außenanlage und im Innenraum
Die Benutzerordnung
- Die Außenanlage ist von 9.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit,der Innenraum des Turms von 9.00 Uhr bis 22.30 Uhr geöffnet.
- Im Innenraum des Kletterturmes finden Sie Flyer für die Meldung von Beschädigungen oder Mängel. Bitte machen Sie davon Gebrauch.
- Für die menschlichen Bedürfnisse sind ausschließlich die WC- Anlagen des ESV- Heilbronn zu benützen.
- Jeglicher Abfall ist wieder mitzunehmen (auch Zigarettenkippen!!!).
- Rauchen im Turm ist nicht erlaubt.
- Der Innenraum ist ausschließlich zum Klettern zu benutzen.
- Die Weichbodenmatten dürfen nur im Turm benutzt werden.
- Kommerzielle Werbung ist auf Grund eines Vertrages mit der Stadt Heilbronn verboten.
- Bei Aufleuchten der Warnleuchte im Turm, ist der Kletterbetrieb einzustellen und der Turm zu verlassen. Nach 15 Minuten erlischt die Turminnenbeleuchtung. Sie ist erst wieder am nächsten Tag reaktivierbar.
- Wer die Anlage als Letzter verlässt (tags und abends), muss die Turmtüre und das Garagentor abschließen.
Die Kletterregeln
Berechtigung
- Nur Befugte dürfen in der Kletterhalle klettern:
- Personen, die im Besitz eines gültigen Kletterausweises sind und sich mit dem DAV-Mitgliedsausweis oder Personalausweis ausweisen können.
- Personen, die eine auf den Tag und ihren Namen ausgestellte Eintrittskarte vorweisen können.
- Nicht klettern dürfen:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten haben.
- Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten.
- Ausgenommen sind DAV-Veranstaltungen und Personen, welche die Kletteranlage gewerblich und kommerziell nutzen wollen.
Zutritt
- Die Anlage ist nur zu den vorgesehenen Benutzungszeiten für den Kletterbetrieb geöffnet.
- Der Träger oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Benutzer zu kontrollieren.
Haftung
- Jeder ist für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder!
- Zur Sicherung müssen alle Haken/Umlenkeinrichtungen benutzt werden.
- Durch die Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.
- Auf persönliches Eigentum ist selber zu achten. Für verloren gegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen.
- Schadensersatzansprüche gegen den Träger sowie gegen dessen Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt.(vgl. § 6 Abs. 4 der Satzung).
Veränderungen/Beschädigungen
- Tritte, Griffe und Haken dürfen weder neu angebracht noch beseitigt werden. Beschädigungen und lose oder wackelige Griffe/Tritte sind unverzüglich zu melden (Flyer im Innenraum).
Hausrecht
- Das Hausrecht über die Kletteranlage übt der Träger oder eine von ihm beauftragte Aufsichtsperson aus.
- Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.







